Non-Profit-Organisation - Covid19 Unterstützungsfonds
Dieser Covid19-Fonds der Bundesregierung richtet sich auch an Tennis- und Racketsportvereine welche eine Tennis- oder Racketsporthalle betreiben.
Diese gemeinnützigen Vereine, sind vom Lockdown besonders betroffen, weil ihre Tennis- und Racketsporthallen behördlich geschlossen wurden. Daher kann über aus dem 2./3. Quaral bekannte Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds ein sogenannter. „Lockdown-Zuschuss“ beantragt werden.
Bis 15. Mai 2021 können Anträge für das 4. Quartal von 1.10. bis 31.12.2020 über https://antrag.npo-fonds.at gestellt werden.
1. Förderbare Kosten u.a.
Miete und Pacht
Betriebskosten: Wasser, Energie & Telekommunikation
Versicherungen & Lizenzkosten
Steuerberatungskosten
Zahlungsverpflichtungen
Zinsaufwendungen
Verderbliche oder saisonale Ware
COVID-19 bedingte Kosten
2. Struktursicherungsbeitrag max. 7% der Jahreseinnahmen 2019
3. Lockdown-Zuschuss
80% Einnahmenersatz für 34 Tage: Lockdown 3.11.-6.12.20
50% Einnahmenersatz für 25 Tage: Lockdown 7.12.-31.12.20
VORSICHT: Alle drei Zuschüsse sind mit einem Einnahmensausfall gegenüber dem gleichen Zeitraum 4. Quartal 2019 gekoppelt!
Weitere Infos, Beratung bis zur Komplettabwicklung:
hello@racketlon.shop
Marcel Weigl 0664/4012575