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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen im Rahmen meiner ehrenamtlichen Funktion als Präsident unseres Vereins „Plattform Österreichischer Tennis- und Racketsporthallen“ schreiben. Im Folgenden darf ich darlegen, warum wir unbedingt in der ersten Öffnungswelle nach dem aktuell geltenden generellen Lockdown dabei sein müssen und warum uns der Lockdown und jede weitere damit verbundene Einschränkung an den Rand des Ruins treibt.

Der mittlerweile 4. Lockdown hat ganz Österreich hart getroffen, speziell (leider wieder) unsere Branche. Wir sind und waren die großen Verlierer der letzten Lockdowns: wir durften in der vergangenen Saison von 30 Wochen Wintersaison, in der wir 80-90% unseres Ganzjahresumsatzes erwirtschaften, nur 5 Wochen (!) geöffnet haben. Für unsere Ausgaben und Verluste (Stichwort Abo-Ersatz) gibt es bis jetzt keine einheitliche Lösung.

Im Vertrauen auf die Politik und darauf, dass wir dieses Mal die gesamte Saison, egal unter welchen Auflagen – 3G, 2,5G, 2G – offen haben dürfen, haben wir unsere Ärmel hochgekrempelt. Wir wollten aus eigener Kraft versuchen die Verluste aus den Saisonen 2019/20 – Lockdown ab Mitte März (= 6 Wochen Ausfall ohne Entschädigung!) – und 2020/21 – Lockdown von 03.11.2020 bis 19.05.2021 (über ein halbes Jahr Zwangsschließung!) – zu minimieren oder gar aufzuholen und das trotz der Tatsache, dass die meisten unsere Betriebe bis heute nicht für die letzte Wintersaison entschädigt wurden.

Unser ambitioniertes Vorhaben wurde schon von Saisonbeginn an durch die pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen getrübt. Je stärker die Beschränkungen wurden, desto mehr Umsatzentfall war zu verzeichnen. Speziell die Anfang November in Geltung getretene 2G Regelung haben wir deutlich gespürt. Der Lockdown, egal wie notwendig er auch sein mag, war für uns der finale Schlag ins Gesicht. Wieder müssen wir uns um Wirtschaftshilfen bemühen, obwohl die Entschädigungszahlungen für die fast komplette letzte Saison immer noch nicht zur Gänze bewilligt oder gar ausgezahlt wurden. Wieder werden wir, obwohl die Gefahr sich auf einem Indoor-Tennisplatz mit Corona zu infizieren gleich Null ist, mit allen anderen Branchen über einen Kamm geschert. Wieder müssen wir als Interessenvertretung die gleichen Forderungen und Bitten an die Politik richten, wie auch im letzten Jahr: eine faire, aliquote Entschädigung für unsere massiven Verluste und eine rasche Wiedereröffnung unserer Betriebe. Wieder fühlen wir uns macht- und ratlos dem Spiel der politischen Kräfte ausgesetzt und müssen auf Solidarität und Fairness im Umgang mit unserer Branche pochen und hoffen.

Diesen Umstand zu akzeptieren, vor allem da wir uns im Vorfeld an alle Vorgaben zur Pandemiebekämpfung gehalten haben, obwohl damit zum Teil deutliche Umsatzeinbußen verbunden gewesen sind, fällt ungemein schwer. Deutlich schwerer fällt die Akzeptanz über solchen Entscheidungen, wenn es trotz allgemeinem Lockdown und angekündigter Öffnung für alle Betriebe wieder Ausnahmen gibt (bzw. geben soll), die mit dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar sind.

Wie kann Skifahren und das damit zwangsläufige Benutzen von Gondeln erlaubt sein, Tennisspielen in einer Halle (pro Platz weit über 600m2 und einer nicht enden wollenden Luftkubatur) aber nicht? Wie kann jetzt schon in vereinzelten Medien über eine erste Öffnungswelle von Handel und körpernahen Dienstleistern spekuliert werden, Sport- und Freizeiteinrichtungen aber wieder außen vorgelassen werden?

Eine Tennishalle ist in Bezug auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus – selbst wenn man zu viert am Platz steht – ungefährlich. Das ist ärztlich und wissenschaftlich attestiert. Vor allem wenn dann auch noch Zugangsbeschränkungen dazu kommen bzw. bis zum Betreten des eigenen Platzes eine Maske getragen werden muss. Wir haben hervorragende Präventionskonzepte entwickelt, mit der wir die Sicherheit vor einer Infektion in unseren Betrieben gewährleisten können. Dass die dazugehörende Gastronomie oder auch Duschen/Garderoben geschlossen bleiben müssen, wäre nicht das Problem. Nicht ideal, aber damit könnten wir leben, solang wir unser Kerngeschäft betreiben dürften.

Noch unverständlicher wird die ganze Situation, wenn man sich die psychischen Folgeerscheinungen der Pandemie bzw. ihren Bekämpfungsmaßnahmen ansieht. Immer mehr Menschen, speziell Kinder und Jugendliche, leiden unter dem „Eingesperrt sein“. Sicherer Sport wäre hier ein gutes Mittel um dem Entgegenzuwirken. Die Voraussetzungen dafür ist in unseren Hallen geben, die Politik müsste uns nur arbeiten lassen. Es wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Unterm Strich ist die Gesamtsituation für uns unerträglich und unverständlich. In jedem Lockdown waren wir als Tennis- und Racketsporthallen mitunter die ersten Betriebe, die geschlossen wurden und bis jetzt auch immer die letzten die wieder öffnen durften. Das ist – mit Blick auf alle Facetten, die hier eine Rolle spielen – einfach nicht zu rechtfertigen, und schon gar nicht durch fadenscheinige Argumente, die sich auf den verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichheitssatz berufen.

Unterm Strich kann sich unsere Branche eine Verlängerung des Lockdowns nicht leisten. Wir sind immer noch dabei den Scherbenhaufen aus den vergangen 20 Monaten der Pandemie zu beseitigen und sind nun durch die neuerlichen Einschränkungen ernsthaft in unserer Existenz bedroht. Sollte der Lockdown verlängert werden, bzw. diese Wintersaison generell – wiederbeginnend ab 13.12.2021 – nicht zur Gänze abgewickelt werden können, wird es den Großteil unserer Betriebe schlicht und ergreifend nicht mehr geben. Eine Tennis- und Racketsportanlage zu betreiben, wenn man im Winter nicht voll arbeiten darf, macht wirtschaftlich keinen Sinn. Speziell wenn wir nun die dritte (!) Saison in Folge erleben, bei der wir massive Einbußen haben. Es kann nicht das Ziel der Politik sein, zum einen gut wirtschaftende Betriebe (die Steuerzahler und Arbeitgeber sind!) im Stich zu lassen und zum anderen Tennis und Racketsport, der ohne uns nicht möglich ist, einfach aufs Spiel setzt. Ganzjähriger Tennissport bzw. Racketsport gesamt ist ohne uns schlichtweg nicht möglich.

Meine Damen und Herren, das sind leider keine Übertreibungen. Wir brauchen dringend Unterstützung aus der Politik. Unser Stellenwert für Sport und Gesundheit muss Beachtung finden und wir müssen fair behandelt werden. Um unser wirtschaftliches Überleben zu sichern, fordern wir daher:

 

  • Eine rasche Öffnung unserer Betriebe!

Wir müssen bei der ersten Öffnungswelle dabei sein. Wir bieten Sport in einer Dimension an, in der das Ansteckungsrisiko auf nahezu Null reduziert werden kann.

 

  • Wirtschaftshilfen, die über die Zwangsschließungen hinaus gehen!

Wir sind immer noch nicht aliquot entschädigt worden und haben durch die strengen Zugangsbeschränkungen massive Umsatzrückgänge.

 

Ich bitte alle Entscheidungsträger zu handeln! Wir brauchen eine entschlossene, mutige und vor allem faire politische Auseinandersetzung mit unserem Thema.

 

Hochachtungsvoll,

Matthias Schiffer

Präsident ÖTR

Liebe Mitglieder,

ich darf, wie in unserer Juni-Aussendung angekündigt über die neue Öffnungsverordnung informieren. Bereits diesen Donnerstag (01.07.) gilt die gestern Abend veröffentlichte 2. Öffnungsverordnung der BReg. Für unsere Betriebe ergeben sich folgende, zum Teil neue, Verpflichtungen und Bestimmungen. Die Verordnung selbst finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Allgemeines:

  • Die in der Verordnung für uns (=Tennis- und Racketsporthalle) besonders relevanten Vorschriften finden sich in den §§ 1, 5, 7, 9 und 17, erweitert bei größeren Veranstaltungen auch die §§ 12 und 14.
  • 4 über das Verhalten im Kundenbereich und die damit verbundene Maskenpflicht in Betriebsstätten spielt für uns vorrangig keine Rolle. Wenn man die Vorschrift alleine liest, kann man zwar schon annehmen, dass auch unsere Betriebe einen „Kundenbereich“ aufweisen, allerdings sind hier nur jene Betriebe gemeint, die nicht in den folgenden §§ extra aufgelistet werden. Da wir als Sportstätten bzw auch Gastronomiebetriebe in die §§ 7 (Sport) und 5 (Gastro) fallen, ist der § 4 und die dort verordnete Maskenpflicht für uns grundsätzlich kein Thema (Ausnahme siehe gleich). Die gleiche Schlussfolgerung ist auch aus dem Aufbau der Verordnung erkennbar – neuer Wesensgehalt ist es, dass überall dort eine Maske getragen wird, wo keine Überprüfung der 3G-Kriterien stattfindet.

Neues Konzept: Beibehaltung der 3G-Regelungen, dafür Entfall der Maskenpflicht.

  • Überall dort wo die 3G-Regelungen als Zugangsbeschränkungen eingesetzt werden, entfällt die Maskenpflicht! Das heißt, dass KundInnen, die die 3G Voraussetzungen erfüllen, keine Maske tragen müssen. Das gilt sowohl für Gastronomie- wie auch Sportgäste.
  • Wieder nicht abschließend geregelt ist was mit Personen ist, die keine Sport- oder Gastronomiekunden sind – müssen diese eine Maske tragen oder auch 3G erfüllen?

Hier ist die einfachste und auch juristisch sauberste Argumentation, dass für solche Personen (zB abholende Eltern) dann § 4 analog gilt à wenn es keine 3G-Kontrolle gibt, dann muss eine Maske getragen werden. Maske ist nach § 1 wieder der MNS, es muss also keine FFP2 Maske mehr sein. Denkbar ist zwar grundsätzlich auch, dass man sich auf eine Lücke in der Verordnung beruft – der Gesetzgeber beschreibt diesen Fall nicht, also müssen auch diese Personen keine Masken tragen – allerdings ist das nach vernünftiger juristischer Analyse weit weniger überzeugend.

Praxistipp: den abholenden Eltern entweder eine Einwegmaske in die Hand drücken, oder nach 3G fragen.

  • Bei der Ausgestaltung der 3G-Regel hat sich sehr wenig verändert:
    • Getestet
      • negativer SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung          à 24h gültig (in Wien nicht gültig!)
      • Nachweis einer befugten Stelle über negativen Antigentest         à 48h gültig
      • Nachweis einer befugten Stelle über negativen PCR-Test             à 72h gültig
      • „Nottest“ unter Aufsicht des Betreibers à 24h gültig                                            (in Wien nicht gültig!)
    • Genesen
      • ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
      • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, nicht älter als 90 Tage.
    • Geimpft
      • ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte UND
      • a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder
    • b) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
      • c) Impfung ab dem 22. Tag nach Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
      • d) Eine Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.

Sonstiges

  • Präventionskonzept und Covid-Beauftragter müssen weiterhin gestellt werden
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen nicht getestet sein. In Wien bis zum 6. Lebensjahr!
  • Registrierungspflicht für alle KundInnen bleibt bestehen
    • Nach § 1 ist der Betreiber berechtigt die Daten zu erheben, wie auch eine Kontrolle der 3G-Kriterien vorzunehmen.
    • Die Verpflichtung zur Registrierung ergibt sich aus § 17.

MitarbeiterInnen nach § 9

  • Gem § 9 müssen MitarbeiterInnen eine Maske tragen, wenn das Infektionsrisiko nicht durch sonstige Schutzeinrichtungen deutlich minimiert wird (zB ordentliche Plexiglasabtrennungen, die eine Infektion unmöglich machen und Mitarbeiterin ALLEINE hinter der Abtrennung ist
  • Jedenfalls keine Maske muss getragen werden, wenn die 3G Regelungen erfüllt werden.
  • Nach Abs 5 kann im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer auch strengere Maßnahmen vereinbart werden, zB Maskenpflicht trotz 3G oder FFP2 statt Maske, etc.

Betrieb OHNE Personal

Im Zuge all dieser angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bemühen wir uns auch um eine rechtliche Sicherheit, wie es um den Betrieb von Hallen steht, der ohne Personal abgewickelt wird. Die Verordnungen (Öffnungsverordnung Mai, wie auch die ab 01.07. geltende 2. Öffnungsverordnung) verlangen zwar Kontrolle und Einhaltung von Registrierung und 3G-Regel, bestimmen aber nicht näher wie dies in Betrieben passieren soll, die (zeitweise) ohne Personal geöffnet haben.

Nach juristischer Auslegung und auf Anfrage bei Sport-, Gesundheitsministerium und ÖTV ergibt sich für Tennis- und Racketsporthallen, die ihre Kundinnen (zeitweise) auch ohne Personal begrüßen, folgendes:

Der Betrieb kann auch ohne persönliche Kontrolle der 3G Regelung bzw. Registrierung aufgenommen werden, allerdings müssen KundInnen in aller Deutlichkeit auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen werden und dies auch in irgendeiner Art und Weise bestätigen Hierfür muss ganz klar formuliert sein (am besten wieder via Mail-Aussendung und/oder großflächiger Beschilderung im Betrieb), dass sich jeder Gast selbst registrieren muss und die 3G Kriterien zu erfüllen hat, da ansonsten ein Betreten der Anlage untersagt ist.

Wenn der Kunde diese „Belehrung“ bestätigt – schriftlich wieder per Mail oder mit Unterschrift bei seinem Besuch in der Halle, dann kann meiner juristischen Meinung nach auch keine Strafe verhängt werden. Nicht einmal dann, wenn sich eine Kunde trotz all dieser Hinweise nicht an die Bestimmungen halten sollte, da die Formulierungen in der Verordnung (schon wieder) zu ungenau sind und diesen spezifischen Fall schlichtweg nicht abdecken.

Praxistipp: Alle KundInnen via Email oder auch Anruf ganz klar auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen, diese auch in aller Deutlichkeit im Betrieb sichtbarmachen (Aushänge, etc.). Der Kunde bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und auch, dass er weiß, dass ihm der Zutritt und die Sportausübung untersagt ist, sollte er sich nicht daran halten. Diese Bestätigung kann wieder via Email eingefordert werden, oder durch eine Unterschrift in einer im Betrieb bereitgelegten Liste erfolgen.

 

Alle weiteren Fragen schicken Sie gerne an kontakt@oetr.at.

 

First things first – Umsatzersatz für unsere Fix- und Abostunden.

Wie bereits in einer eigenen Aussendung angesprochen gibt es nach Angaben des BMF wie auch der COFAG als vermeintlich beste (oder einzige) Lösung, die Möglichkeit, den Umsatzersatz bzw. die Ausfallboni mittels Formular im Nachhinein zu erhöhen. Dieses ist vom Steuerberater auszufüllen und muss darstellen, warum die Bemessungsgrundlage für die Umsatzersatzleistungen der BReg nicht ausreichen bzw. nicht korrekt sind – in unserem Fall MUSS das meiner Meinung nach völlig offensichtlich sein.

Der große Wehrmutstropfen ist allerdings, dass all diesen Anträgen, bis heute noch nicht entsprochen wurde. Der Status ist nach unfassbar mühsamer Rückfrage bei der COFAG auf „in Bearbeitung“, eine mehr als nur unbefriedigende Antwort. Wir arbeiten mit allen Mitteln daran, dass die Bearbeitung schneller passiert, dieses Unterfangen gleicht aber leider einer Sisyphusarbeit. Parallel evaluieren wir auch (auf eigene Kosten) zusammen mit Rechtsberatern welche juristischen Möglichkeiten uns im Falle von weiteren Vertröstungen oder im worst case auch Ablehnungen unserer Anträge offenstehen.

Sofern es hier konkrete Neuigkeiten – egal in welche Richtung gibt – informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.

 

Öffnungen und Lockerungen ab 01. bzw. 22.07.2021

Natürlich sind wir erfreut, dass wir seit 19. Mai wieder die „Herren“ unserer Häuser sind und selbst bestimmen können, wann wir wie (mit kleinen Einschränkungen) geöffnet haben wollen. Allerdings ist der Sommerbetrieb, speziell für jene Racketsporthallen die einen reinen Indoor-Betrieb haben, erwartungsgemäß nicht zufriedenstellend und in den meisten Fällen wirtschaftlich kaum aufrechtzuerhalten.

Bereits ab Donnerstag (01.07.) gilt die gestern Abend veröffentlichte 2. Öffnungsverordnung der BReg. Für unsere Betriebe ergeben sich folgende Eckdaten (wobei die Bundesländer selbst noch Verschärfungen vornehmen können – siehe Beispiel Wien!):

  • Präventionskonzept und Covid-Beauftragter müssen weiterhin gestellt werden
  • Registrierung wie auch 3G-Regelung bleibt aufrecht
  • (Dafür aber) Keine Maskenpflicht!
  • Keine Sperrstunde und kein Mindestabstand mehr

Das sind sehr weitgehende Neuerungen. Fokus liegt hier auf der 3G-Regel, die unbedingt einzuhalten ist und durch deren Bestehen auch die Maskenpflicht entfällt. Lästig für uns ist nach wie vor die Registrierungspflicht, wobei diese angeblich bei positiver Entwicklung der Infektionszahlen ab 22.07. fallen soll. Alle weiteren Punkte und vor allem ausführliche Erklärungen zu Maskenpflicht und Mitarbeitern erklären wir in einem eigens ausgearbeiteten Dokument. Hier erklären wir auch, wie Betriebe ohne Personal vorgehen können. Hier finden Sie die aktuelle Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

 

Ausblick Wintersaison 2021/22

Ein Großteil der Experten geht davon aus, dass ab Herbst die nächste Welle bei uns hereinbricht (Stichwort Deltavariante), es aber zu keinen weiteren „Lockdowns“ mehr kommen wird. Das meine Damen und Herren, beruhigt uns allerdings nur sehr wenig. Schon jetzt suchen wir mit allen Verantwortlichen das Gespräch, dass Tennis- und Racketsporthallen anders zu bewerten sind und nicht wie im November 2020 als erstes geschlossen werden.

Konkret fordern wir (sollte die 4. Welle tatsächlich in ungeahnter Größe kommen), dass unsere Betriebe nicht wieder geschlossen werden. Die Ansteckungsgefahr in einer Tennis- bzw. Racketsporthalle ist, sofern alle Präventionsmaßnahmen eingehalten werden, unheimlich gering. Ein Zustand wie im letzten Jahr – einige Tennishallen dürfen letztendlich auf Gnaden des Sportministeriums einen (teilweise fragwürdigen) Trainingsbetrieb aufrechterhalten (was wieder teilweise schamlos ausgenutzt wurde) – ist absolut inakzeptabel und rechtlich nicht annähernd gedeckt. Wir arbeiten mit allen Mitteln auch an dieser Front, um hier für die kommende Saison vorzubeugen.

 

Generalversammlung:

Wir laden alle Mitglieder zu unserer ersten Generalversammlung am 09.09.2021 um 19:00 Uhr ein. Der Ort des Treffens wird auf Grund der Pandemie, aber auch der körperlichen Distanz (Vorarlberg bis Burgenland) virtuell via ZOOM stattfinden. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und bitten um Zusage unter kontakt@oetr.at.

Als vorläufigen Ablauf kann ich Ihnen schon mitteilen, dass wir zunächst einen Vorstandsbericht abgeben werden, was wir bis dato getan/erreicht haben und welche zukünftigen Themen und Projekte wir realisieren wollen. Daneben sind vor allem die von Ihnen eingebrachten Anträge Thema der GV! Diese müssen gemäß unserer Statuten (siehe Anhang) nach § 9 Abs 4 mindestens 7 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Diese Anträge sind mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung an alle Mitglieder per E-Mail zu übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Anträge, egal welcher Art!

Im Anschluss wird der Vorstand wieder- bzw. neu gewählt – auch hier laden wir jeden ein, der sich mehr einbringen will, als Vorstandsmitglied mitzumachen. Die konkrete Tagesordnung bzw Agenda werden wir spätestens 14 Tage vor der Versammlung via Mail verschicken.

 

Zukünftiges

Neben unserer Tätigkeit als Interessenvertretung – speziell gegenüber der Bundesregierung, WKO, ÖTV, etc. wollen wir auch einen wirtschaftlichen Vorteil aus unserem Unterfangen schlagen. Hierzu haben wir einige – wie ich finde – recht spannende Ideen und Vorschläge gesammelt und bemühen uns diese im Sommer bereits voranzutreiben.

 

Zum Abschluss darf ich Ihnen trotz des – wie in meinem Fall – kräftezehrenden Sommerbeginns ein paar erholsame Wochen Sommer wünschen und freue mich Sie zumindest virtuell bei unserer Generalversammlung im September begrüßen zu dürfen.

 

Beste Grüße,

Matthias Schiffer, LL.B.

Präsident ÖTR

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitglieder,

Ich darf Ihnen jetzt schreiben, da unsere Wintersaison unter normalen Bedingungen ein Ende gefunden hätte. Seit dem ersten Lockdown 2020 kommt unsere gesamte Branche völlig zum Handkuss. Wir alle, egal ob rein kommerziell betriebene Unternehmen oder Vereine, hängen in den Seilen, weil offensichtlich niemand ernsthaft daran interessiert ist, wie Tennis- und Racketsporthallen diese Krise annähernd „gut“ bewältigen sollen.

An dieser Stelle könnte nun ein Schwall der Entrüstung folgen. Man könnte seitenweise aufzählen welche Fehlerketten in den jeweiligen Bundesministerien passiert sind und warum die Enttäuschung über sonstige Körperschaften, die mehr oder wenig für uns „zuständig“ sind, gefühlt jede Woche wächst. Fakt ist, dass wir uns alle nach über einem Jahr Pandemie und einem halben Jahr der Zwangsschließung unserer Hallen etwas anderes vorgestellt haben, mehr erwartet haben. Echtes Problembewusstsein und entsprechende Taten wären gefragt gewesen, statt Beileidsbekundungen und bloße Lippenbekenntnisse. Dass die baldige Öffnung von Indoor-Sportstätten als Sieg gefeiert wird, ist an Merkwürdigkeit kaum zu überbieten. Natürlich freuen wir uns, dass wir wieder öffnen dürfen, aber finanziell – aus Sicht unserer prekären wirtschaftlichen Lage – ist das allein natürlich (nicht einmal) ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wie ist der Stand der Dinge?

 

Öffnung der Indoor-Sportstätten

Die baldige Möglichkeit der Wiedereröffnung wurde bereits angesprochen. Am 19. Mai dürfen vermutlich alle Indoor-Sportstätten Österreichs – für Wien bleibt es noch abzuwarten – wieder öffnen. Damit einhergehend steht eine Testpflicht für den Indoor-Racketsport, während im Freien (zB Tennis, Padel) keine solche Pflicht besteht. Ob eine Unterscheidung hier zwischen Indoor- und Outdoor-Racketsport Sinn macht sei dahingestellt. Das Risiko sich auf einem Racketsportfeld anzustecken ist drinnen wie draußen quasi gleich groß, einzig der Weg zum Platz durch Innenräume stellt nach Angaben der Verantwortlichen eine „Gefahrenquelle“ dar. Für reine Indoor-Betriebe wird dieser Unterschied, ob gerechtfertigt oder nicht, dennoch eine Hürde darstellen und das in einer Sommersaison, die ohnehin schon schwer genug wird.

 

Präventionskonzept

Wir haben seit Monaten behördentaugliches Präventionskonzept für den Indoor-Racketsport fertig. Dieses in Kooperation mit der WKO und dem Roten Kreuz geschaffene Schutzkonzept schicken wir auf Anfrage natürlich kostenlos an all unsere Mitglieder via Email zu.

 

Steuerberateraustausch und Finanzhilfen

Seit Beginn unserer Schließungen im November 2020 arbeiten wir fieberhaft daran unsere spezielle Branchen-Problematik (Stichwort Abo-Stunden) allen zuständigen öffentlichen Stellen und Ämtern vorzustellen und Lösungen zu finden. Von all diesen Stellen, egal ob Wirtschaftskammer, Finanzministerium, COFAG, Sportministerium, etc., wurde uns größtes Verständnis für unsere Lage dargebracht, faktisch passiert ist allerdings wenig.

Da wir trotz eines halben Jahres der Schließung noch immer keine Patentlösung für unsere ungleiche Behandlung seitens der Finanz im Vergleich zu anderen Branchen erfahren haben, wollten wir in einem kurzfristig anberaumten Steuerberateraustausch nochmals so viele Meinungen wie möglich einfangen, ob es bei den aktuellen Hilfestellungen seitens der Bundesregierung noch irgendwelche Möglichkeiten gibt, bessere Finanzhilfen zu erhalten. Sie finden anbei im Dokument „Steuerberateraustausch“ eine Abschrift dieses Meetings, in dem unsere Lage (natürlich ohne Gewähr) geschildert ist. Conclusio ist, dass die entgangen Abonnement-Umsätze maximal über Anträge, wenn es denn überhaupt schon Antragsformulare gibt, aliquot auf die jeweiligen Monate zuzuführen sind. Im Ergebnis würde sich dadurch die jeweilige Bemessungsgrundlage pro Monat erhöhen, die wir im Nachhinein und mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert, dann auch refundiert bekommen könnten.

So einfach in der Theorie so mühselig in der Praxis. Bis jetzt wurde noch keiner der bereits verfügbaren Anträge (Nov./Dez.) erfolgreich durch die COFAG bearbeitet – vereinfacht: eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit Hinzuziehung der Abo-Stunden es ist noch in keiner Tennis-/Racketsporthalle gewährt worden. Die Bearbeitungszeiten sind gefühlt endlos und nur weil es diese (teilweise) vermeintlichen Änderungsmöglichkeiten der Umsatz-bemessungsgrundlage gibt, gibt es keine Rechtssicherheit das die COFAG diese Anträge auch so akzeptiert. Ein Umstand der aus unserer Sicht untragbar ist.

Wir bemühen uns nahezu täglich unsere spezielle Problematik, mitsamt genauer technischer und rechtlicher Auflistung warum wir hier adäquate Entschädigung brauchen und verdienen, immer wieder bei den zuständigen Stellen einzubringen. Ein unfassbar mühsamer Prozess. Nichtsdestotrotz bleiben wir dran, bis wir endlich eine adäquate Entschädigung erreicht haben. Sollten sich auf dieser Front Neuigkeiten ergeben, informieren wir selbstverständlich umgehend all unsere Mitglieder.

 

Zukunft ÖTR und Internes

Mit einer respektablen Größe von knapp 50 Mitgliedern liegt unser Fokus natürlich auf unseren Leitmotiven. Erstens eine noch nie dagewesene Interessenvertretung für Tennis- und Racketsporthallen zu sein und zweitens auch darüber hinaus intern zusammenzuarbeiten. Bis jetzt waren wir allesamt Einzelkämpfer, knallharte Konkurrenz war deutlich häufiger im Vordergrund als ein kollegiales Miteinander.

Wie wir zukünftig gemeinsam arbeiten können und wie wir unsere Ziele genau definieren wollen, wollen wir mit unseren Mitgliedern in einer ersten Generalversammlung erörtern und besprechen. Hierzu werden wir, sobald es auch rechtlich konkrete Vorgaben gibt, einen Termin für unsere Generalversammlung bekannt geben und freuen uns jetzt schon darauf möglichst viele unserer Mitglieder auch persönlich kennenzulernen.

Intern gibt es zu berichten, dass das Engagement von unserem Geschäftsführer Mag. Marcel Weigl geendet hat. Wie versprochen hat er in seinem unermüdlichen Einsatz alles gegeben, um uns bei den ersten so wichtigen Schritten der Gründung ÖTR zu helfen. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an Dich lieber Marcel! Über sein Engagement bei uns bleibt Marcel in der Thematik NPO natürlich weiterhin unser erster Ansprechpartner und steht in dieser Materie nach wie vor unseren Mitglieder-Vereinen zur Verfügung. Alle Infos finden Sie hierfür auf unserer Website.

An dieser Stelle bedanke ich mich für Ihr Vertrauen in uns und verspreche nach wie vor, dass wir alles geben, damit wir wirtschaftlich fair entschädigt werden.

 

Beste Grüße,

Matthias Schiffer, LL.B.

Präsident ÖTR

Am 02.02.2021 war Matthias Schiffer jun. als ÖTR-Präsident zu Gast bei krone.tv-Redakteur Michael Fally und sprach erneut über die Situation der Tennishallenbetreiber*innen in Österreich.

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