ÖTR Aktivitätsbericht 6/2021
First things first – Umsatzersatz für unsere Fix- und Abostunden.
Wie bereits in einer eigenen Aussendung angesprochen gibt es nach Angaben des BMF wie auch der COFAG als vermeintlich beste (oder einzige) Lösung, die Möglichkeit, den Umsatzersatz bzw. die Ausfallboni mittels Formular im Nachhinein zu erhöhen. Dieses ist vom Steuerberater auszufüllen und muss darstellen, warum die Bemessungsgrundlage für die Umsatzersatzleistungen der BReg nicht ausreichen bzw. nicht korrekt sind – in unserem Fall MUSS das meiner Meinung nach völlig offensichtlich sein.
Der große Wehrmutstropfen ist allerdings, dass all diesen Anträgen, bis heute noch nicht entsprochen wurde. Der Status ist nach unfassbar mühsamer Rückfrage bei der COFAG auf „in Bearbeitung“, eine mehr als nur unbefriedigende Antwort. Wir arbeiten mit allen Mitteln daran, dass die Bearbeitung schneller passiert, dieses Unterfangen gleicht aber leider einer Sisyphusarbeit. Parallel evaluieren wir auch (auf eigene Kosten) zusammen mit Rechtsberatern welche juristischen Möglichkeiten uns im Falle von weiteren Vertröstungen oder im worst case auch Ablehnungen unserer Anträge offenstehen.
Sofern es hier konkrete Neuigkeiten – egal in welche Richtung gibt – informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
Öffnungen und Lockerungen ab 01. bzw. 22.07.2021
Natürlich sind wir erfreut, dass wir seit 19. Mai wieder die „Herren“ unserer Häuser sind und selbst bestimmen können, wann wir wie (mit kleinen Einschränkungen) geöffnet haben wollen. Allerdings ist der Sommerbetrieb, speziell für jene Racketsporthallen die einen reinen Indoor-Betrieb haben, erwartungsgemäß nicht zufriedenstellend und in den meisten Fällen wirtschaftlich kaum aufrechtzuerhalten.
Bereits ab Donnerstag (01.07.) gilt die gestern Abend veröffentlichte 2. Öffnungsverordnung der BReg. Für unsere Betriebe ergeben sich folgende Eckdaten (wobei die Bundesländer selbst noch Verschärfungen vornehmen können – siehe Beispiel Wien!):
- Präventionskonzept und Covid-Beauftragter müssen weiterhin gestellt werden
- Registrierung wie auch 3G-Regelung bleibt aufrecht
- (Dafür aber) Keine Maskenpflicht!
- Keine Sperrstunde und kein Mindestabstand mehr
Das sind sehr weitgehende Neuerungen. Fokus liegt hier auf der 3G-Regel, die unbedingt einzuhalten ist und durch deren Bestehen auch die Maskenpflicht entfällt. Lästig für uns ist nach wie vor die Registrierungspflicht, wobei diese angeblich bei positiver Entwicklung der Infektionszahlen ab 22.07. fallen soll. Alle weiteren Punkte und vor allem ausführliche Erklärungen zu Maskenpflicht und Mitarbeitern erklären wir in einem eigens ausgearbeiteten Dokument. Hier erklären wir auch, wie Betriebe ohne Personal vorgehen können. Hier finden Sie die aktuelle Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html
Ausblick Wintersaison 2021/22
Ein Großteil der Experten geht davon aus, dass ab Herbst die nächste Welle bei uns hereinbricht (Stichwort Deltavariante), es aber zu keinen weiteren „Lockdowns“ mehr kommen wird. Das meine Damen und Herren, beruhigt uns allerdings nur sehr wenig. Schon jetzt suchen wir mit allen Verantwortlichen das Gespräch, dass Tennis- und Racketsporthallen anders zu bewerten sind und nicht wie im November 2020 als erstes geschlossen werden.
Konkret fordern wir (sollte die 4. Welle tatsächlich in ungeahnter Größe kommen), dass unsere Betriebe nicht wieder geschlossen werden. Die Ansteckungsgefahr in einer Tennis- bzw. Racketsporthalle ist, sofern alle Präventionsmaßnahmen eingehalten werden, unheimlich gering. Ein Zustand wie im letzten Jahr – einige Tennishallen dürfen letztendlich auf Gnaden des Sportministeriums einen (teilweise fragwürdigen) Trainingsbetrieb aufrechterhalten (was wieder teilweise schamlos ausgenutzt wurde) – ist absolut inakzeptabel und rechtlich nicht annähernd gedeckt. Wir arbeiten mit allen Mitteln auch an dieser Front, um hier für die kommende Saison vorzubeugen.
Generalversammlung:
Wir laden alle Mitglieder zu unserer ersten Generalversammlung am 09.09.2021 um 19:00 Uhr ein. Der Ort des Treffens wird auf Grund der Pandemie, aber auch der körperlichen Distanz (Vorarlberg bis Burgenland) virtuell via ZOOM stattfinden. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und bitten um Zusage unter kontakt@oetr.at.
Als vorläufigen Ablauf kann ich Ihnen schon mitteilen, dass wir zunächst einen Vorstandsbericht abgeben werden, was wir bis dato getan/erreicht haben und welche zukünftigen Themen und Projekte wir realisieren wollen. Daneben sind vor allem die von Ihnen eingebrachten Anträge Thema der GV! Diese müssen gemäß unserer Statuten (siehe Anhang) nach § 9 Abs 4 mindestens 7 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Diese Anträge sind mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung an alle Mitglieder per E-Mail zu übermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Anträge, egal welcher Art!
Im Anschluss wird der Vorstand wieder- bzw. neu gewählt – auch hier laden wir jeden ein, der sich mehr einbringen will, als Vorstandsmitglied mitzumachen. Die konkrete Tagesordnung bzw Agenda werden wir spätestens 14 Tage vor der Versammlung via Mail verschicken.
Zukünftiges
Neben unserer Tätigkeit als Interessenvertretung – speziell gegenüber der Bundesregierung, WKO, ÖTV, etc. wollen wir auch einen wirtschaftlichen Vorteil aus unserem Unterfangen schlagen. Hierzu haben wir einige – wie ich finde – recht spannende Ideen und Vorschläge gesammelt und bemühen uns diese im Sommer bereits voranzutreiben.
Zum Abschluss darf ich Ihnen trotz des – wie in meinem Fall – kräftezehrenden Sommerbeginns ein paar erholsame Wochen Sommer wünschen und freue mich Sie zumindest virtuell bei unserer Generalversammlung im September begrüßen zu dürfen.
Beste Grüße,
Matthias Schiffer, LL.B.
Präsident ÖTR